GModG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 10 GModG(zu § 86) Energieeffizienzklassen von WohngebäudenGesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden · Teil 9 Anlage 9Anlage 11 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1790)